INTERIM MANAGEMENT

Nutzen Sie Führungserfahrung und Expertise flexiblel, für definierte Zeit und Aufgaben, weltweit, über die gesamte industrielle Wertschöpfungskette!

  • Operatives Management (Geschäftsführung, Werkleitung, Nachfolgeregelung, Start-up Management, Serienanlauf, Schnittstellen)
  • Leitung von Fabrik-Projekten (Neubau, Restrukturierung, Umbau)
  • Leitung von Neuprodukt-Projekten (Entwicklung, Produktportfolio, Produktionsplanung, Serienanlaufmanagement)
  • Leitung von Systemtransfer-Projekten (Standortsuche, Industrialisierung, Verlagerungen, Produkt-Einführungen, Technologie-Transfer,...)
  • Leitung von Optimierungs-Projekten im Produktions-, Logistik- und Entwicklungsbereich
  • Management von Veränderungsprozessen

IHRE WETTBEWERBSVORTEILE u.a.:

  • Zeitgewinn, Umsetzungs-Geschwindigkeit, Kompetenz, freie Management Resourcen, Entlastung oder Ergänzung des Stammpersonals,...
  • Unabhängigkeit und Einbringung externer Sichtweise und Erfahrung!
  • Lösen von Aufgaben ohne Zeitverzug und ohne Lücken in Ihrer Linienorganisation!
  • Überbrücken von kurzfristigen Vakanzen ohne Unterbrechung!
  • Lösung von Projektaufgaben ohne Aufbau von Personalstrukturen im Unternehmen nach Ende der definierten Umsetzungszeit.
  • Kombination von Beratung in der Strategiephase und anschliessender Umsetzung durch Interim Management als Phasenkonzept möglich.

INTERIM[4]AUTOMOTIVE ist ihr Wertschöpfungspartner zur Neuausrichtung und Optimierung Ihres Geschäftssystems im In- und Ausland.

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MITGLIEDSCHAFT IN DER DDIM

Dietmar von Polenz ist Mitglied in der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e. V. (DDIM) .

Die DDIM definiert als Branchenvertretung der Interim Manager und assoziierten Provider die Berufsstandards.

Die DDIM fördert die Qualitätssicherung und den Wissenstransfer der DDIM-Mitglieder.

Um die hohe Qualität Ihrer Mitglieder sicherzustellen, durchläuft jedes DDIM-Mitglied ein mehrstufiges Auswahlverfahren nach einheitlichen Qualitätskriterien.

Alle Mitglieder des DDIM verpflichten sich auf die Einhaltung des DDIM Ehrencodex!

Es besteht eine Berufshaftplichtversicherung gemäß § 2,1 Nr 11 DL-InfoV bzw. EU-Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006.

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