INTERIM MANAGEMENT
Nutzen Sie Führungserfahrung und Expertise flexiblel, für definierte Zeit und Aufgaben, weltweit, über die gesamte industrielle Wertschöpfungskette!
- Operatives Management (Geschäftsführung, Werkleitung, Nachfolgeregelung, Start-up Management, Serienanlauf, Schnittstellen)
- Leitung von Fabrik-Projekten (Neubau, Restrukturierung, Umbau)
- Leitung von Neuprodukt-Projekten (Entwicklung, Produktportfolio, Produktionsplanung, Serienanlaufmanagement)
- Leitung von Systemtransfer-Projekten (Standortsuche, Industrialisierung, Verlagerungen, Produkt-Einführungen, Technologie-Transfer,...)
- Leitung von Optimierungs-Projekten im Produktions-, Logistik- und Entwicklungsbereich
- Management von Veränderungsprozessen
IHRE WETTBEWERBSVORTEILE u.a.:
- Zeitgewinn, Umsetzungs-Geschwindigkeit, Kompetenz, freie Management Resourcen, Entlastung oder Ergänzung des Stammpersonals,...
- Unabhängigkeit und Einbringung externer Sichtweise und Erfahrung!
- Lösen von Aufgaben ohne Zeitverzug und ohne Lücken in Ihrer Linienorganisation!
- Überbrücken von kurzfristigen Vakanzen ohne Unterbrechung!
- Lösung von Projektaufgaben ohne Aufbau von Personalstrukturen im Unternehmen nach Ende der definierten Umsetzungszeit.
- Kombination von Beratung in der Strategiephase und anschliessender Umsetzung durch Interim Management als Phasenkonzept möglich.
INTERIM[4]AUTOMOTIVE ist ihr Wertschöpfungspartner zur Neuausrichtung und Optimierung Ihres Geschäftssystems im In- und Ausland.
MITGLIEDSCHAFT IN DER DDIM
Dietmar von Polenz ist Mitglied in der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e. V. (DDIM) .
Die DDIM definiert als Branchenvertretung der Interim Manager und assoziierten Provider die Berufsstandards.
Die DDIM fördert die Qualitätssicherung und den Wissenstransfer der DDIM-Mitglieder.
Um die hohe Qualität Ihrer Mitglieder sicherzustellen, durchläuft jedes DDIM-Mitglied ein mehrstufiges Auswahlverfahren nach einheitlichen Qualitätskriterien.
Alle Mitglieder des DDIM verpflichten sich auf die Einhaltung des DDIM Ehrencodex!
Es besteht eine Berufshaftplichtversicherung gemäß § 2,1 Nr 11 DL-InfoV bzw. EU-Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006.